10.06.2009
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Lebensgefährte in Mietwohnung - Vermieter müssen zustimmen
Wer seinen Lebensgefährten in der Mietwohnung aufnehmen will, muss zuerst den Vermieter um Erlaubnis fragen. Allerdings muss der Vermieter dem Wunsch des Mieters entsprechen, sofern nicht wichtige Gründe dagegen sprechen. (BGH Az.: VIII ZR 371/02)« zurück
