10.06.2009
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Grundsteuer - Bundesverfassungsgericht lehnt Beschwerde ab
Das Bundesverfassungsgericht hat die unter AZ 1 BvR 1334/07 Verfassungsbeschwerde über die Grundsteuer nicht zur Entscheidung angenommen und damit den jahrelangen Streit über die Verfassungsmäßigkeit der Grundsteuer auf selbstgenutzte Immobilien beendet.(Beschluss vom 18.02.2009)
Es sei verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, dass die Grundsteuer als Objektsteuer grundsätzlich ohne Rücksicht auf die persönlichen Verhältnisse des Grundeigentümers erhoben wird.
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