20.04.2009
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Erbschaftsteuerreform - Die Verschonungsregelungen bei Grundvermögen
Selbst genutztes Wohneigentum soll komplett von der Erbschaftsteuer befreit werden, wenn Ehepartner oder Kinder weiter in dem Haus wohnen - unabhängig vom Wert. Für Kinder gilt dies aber beschränkt auf eine Wohnfläche von 200 Quadratmetern. Eine Wertgrenze nach oben gibt es nicht.« zurück
